SVP
17
Feb

Vereinfachtes Einstellungsverfahren für Gemeindesekretäre

Deutliche Erleichterung bei der Einstellung von Gemeindesekretären: Mit der Verabschiedung von wichtigen Neuerungen zum Kodex der örtlichen Körperschaften hat der Regionalrat unlängst die Voraussetzung geschaffen, die ohnehin von Personalsorgen geplagten Gemeindestuben zu entlasten.

 Ausufernde Bürokratie, die Übertragung von zahlreichen Kompetenzen und ein leergefegter Arbeitsmarkt setzen auch den Gemeinden in Südtirol zu. Franz Locher kennt als ehemaliger Bürgermeister die Tücken der Arbeit in den Gemeindestuben: „Die Arbeitsaufwand ist merklich gestiegen, die Voraussetzungen auch komplizierter geworden, deshalb ist die Position des Gemeindesekretärs ausschlaggebend für eine lückenlose und auch rechtlich korrekte Abwicklung des Tagesgeschäfts“, unterstreicht der Abgeordnete. Eine flexiblere Handhabe der Einstellungsmodalitäten von Gemeindesekretären soll nun dazu beitragen, die Gemeindeverwaltung auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber dastehen zu lassen“, so Locher.

Nachbesetzung früher möglich

 Kontinuität in der Gemeindeverwaltung kann laut Locher nur dann gewährleistet werden, wenn die vakante Stelle eines Gemeindesekretärs auch zeitgerecht nachbesetzt wird. Neu ist mit den vom Regionalrat beschlossenen Änderungen die Möglichkeit, den neuen Gemeindesekretär bis zu sechs Monate vor dem Ausscheiden des amtierenden Gemeindesekretärs aufzunehmen. Flexibler werden künftig auch die Voraussetzungen sein, um an den Wettbewerben teilzunehmen: eine wesentliche Neuerung ist die Kumulierung der in den verschiedenen Sekretariatsklassen geleisteten Dienstzeiten.

Personalaufnahme wird einfacher, Zusammenarbeit wird gefördert

„Besonders kleine Gemeinden leiden unter dem Vakuum bei Nachbesetzungen“, sagt Franz Locher. Deshalb ist die Regelung, neues Personal drei Monate vor der effektiven Freiwerden der Stelle aufzunehmen, eine weitere wesentliche Erleichterung. Künftig können Gemeinden auch Vereinbarungen abschließen oder gemeinsam Dienste führen und dafür auch in Abweichung von der vorgesehenen Einwohnerzahlschwelle von 10.000 Einwohnern Führungskräfte einzustellen.

 

 

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